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VG Sigmaringen, 06.10.1998 - 4 K 2217/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme eines Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte; Voraussetzungen für eine rechtmäßige Entziehung des Jagdscheins; Kriterien für die Annahme einer Unzuverlässigkeit des Jadgscheininhabers; Beachtung der jagdrechtlichen Versagungsverjährung; Anforderungen an eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 5 S 2737/89
Zur Einziehung eines Jagdscheins
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- VG Stuttgart, 30.03.2015 - 5 K 963/15
Widerruf der Erteilung eines Jagdscheins wegen Rechtsirrtums
Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut stellt diese Vorschrift auf das Bekanntwerden von Tatsachen ab und nicht darauf, ob aus bekannten Tatsachen der zutreffende rechtliche Schluss gezogen wird (vgl. VG Hannover…, Beschluss vom 5. August 2003 - 11 B 2429/03 -, juris Rn. 15 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 K 2217/98 -, juris Rn. 18; Leonhardt, Jagdrecht, Stand: September 2014, zu § 18 BJagd Nr. 1.2.2;… wohl anderer Auffassung Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, 4. Aufl. 2011, § 18 Rn. 1).Die gegenteilige Auffassung (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 K 2217/98 -, juris) würde in dem von § 18 BJagdG nicht erfassten Fall, dass der Jagdschein erteilt wurde, obwohl er aufgrund einer der Behörde bekannten Tatsache nicht hätte erteilt werden dürfen, wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage zu dem vom Gesetzgeber kaum gewollten Ergebnis führen, dass der Inhaber des Jagdscheins diesen behalten darf (…vgl. VG Hannover, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 5 S 1711/17
Rücknahme eines rechtswidrig erteilten Jagdscheins; Ermächtigungsgrundlage
Eine "ausführliche Regelung" sieht der Senat beispielsweise für die Frage der Beurteilung der "Zuverlässigkeit des Jagdscheininhabers", allerdings trifft er keine Aussage dahingehend, dass die allgemeinen Rücknahmevoraussetzungen, z.B. die (ursprüngliche) Rechtswidrigkeit der Erteilung, in § 18 Satz 1 BJagdG abschließend geregelt seien (a.A. VG Sigmaringen, Beschluss vom 6.10.1998 - 4 K 2217/98 - juris Rn. 19). - VG Sigmaringen, 21.08.2012 - 4 K 1812/12
Widerruf eines Jagdschein aufgrund eines anlassbezogenen Eignungsgutachten
In den dazu ergangenen Beschlüssen (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 6.10.1998 - 4 K 2217/98 -, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.3.1999 - 5 S 456/99 -) wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Voraussetzungen für eine Einziehung des Jagdscheins und eine Rücknahme der Waffenbesitzkarte lägen nicht vor, nachdem das Landratsamt O. die Zuverlässigkeit des Antragstellers in Kenntnis seiner Vorstrafen gewürdigt, zunächst verneint und nach einer straffreien Wartezeit bejaht habe. - VG Hannover, 05.08.2003 - 11 B 2429/03
Bundeszentralregister; Einziehung; Ermessen; Jagdschein; Jägerprüfung; …
Die Kammer teilt insofern nicht die Auffassung des VG Sigmaringen (Beschluss vom 06.10.1998 - 4 K 2217/98 -), nach der § 18 BJagdG für die tatbestandlich geregelten Fälle - wie die der Unzuverlässigkeit - als speziellere Norm die Vorschriften über die Rücknahme von rechtwidrigen begünstigenden Verwaltungsakten verdrängt.